Mittwoch, 11. Februar 2015

Erste Gliederung des Nationalparks Schwarzwald unter Dach und Fach

Der Nationalparkrat des Nationalparks Schwarzwald hat bei seiner Sitzung am 4. Februar 2015 in Bühl die erste Gliederung des Nationalparks Schwarzwald beschlossen. Der Nationalparkrat, der aus Vertretern der umliegenden Gemeinden, Kreise und Städte besteht, ist für diese Thematik zuständig. Bereits Mitte Januar 2015 hat der Nationalparkbeirat, in dem Naturschutz-, Forst-, Wirtschafts-, Tourismus- und Bildungsverbände sowie die Kirchen vertreten sind, der Gliederung des Nationalparks zugestimmt.  

Der Nationalpark Schwarzwald ist seit dem 04.02.2015 in drei Zonen eingeteilt. Das sind die Kernzone, die Entwicklungszone und die Managementzone. Die Kernzone umfasst gemäß einer Pressemitteilung des Nationalparks Schwarzwald vom 04.02.2015 ca. ein Drittel der Nationalparkfläche. Dort findet ab sofort weder eine forstwirtschaftliche Nutzung statt, noch gibt es Waldumbaumaßnahmen bzw. Pflegemaßnahmen. Die Kernzone kann sich somit ab sofort zur Wildnis entwickeln. 


Die Entwicklungszone soll nach und nach ebenfalls in die Kernzone überführt werden. Spätestens 30 Jahre nach der Gründung des Nationalparks muss die gesamte Entwicklungszone zur Kernzone geworden sein. Die Kernzone muss dann mindestens 75 Prozent der Fläche des Nationalparks umfassen. In der Managementzone sind dauerhaft Pflegemaßnahmen zulässig. Die Managementzone umfasst einerseits die Grindenflächen im Nationalpark und andererseits einen bis zu 500 Meter breiten Streifen am Rand des Nationalparks, wo besondere Maßnahmen zur Borkenkäferbekämpfung durchgeführt werden. Dieser 500 Meter breite Streifen am Rand des Nationalparks ist allerdings nur dort innerhalb des Nationalparks vorhanden, wo Privat- und Kommunalwälder direkt an den Nationalpark angrenzen. An den Teilen der Außengrenze des Nationalparks, wo Staatswälder angrenzen, ist der 500 Meter breite Schutzstreifen nach außen gestülpt und befindet sich im Gebiet der Staatswälder außerhalb des Nationalparks. 

Die Kernzone besteht zunächst aus vier nicht zusammenhängenden Gebieten. Bisher gibt es vom Nationalpark keine Angaben zur genauen Flächengröße der Kernzone bzw. zur Flächengröße der vier Teile der Kernzone. Dies sind die vier Kernzonen der ersten Gliederung des Nationalparks Schwarzwald:

1. Plättig
Dieses Gebiet befindet sich nördlich des Bergkamms der Badener Höhe auf Gemarkung Baden-Baden und umfasst im wesentlichen Gemeindewald von Baden-Baden, den die Stadt Baden-Baden freiwillig in den Nationalpark eingebracht hat. Dieses Gebiet wird seit dem Orkan Lother bereits zum größeren Teil nicht mehr forstwirtschaftlich genutzt. Hier befinden sich der Wildnispfad sowie der Luchspfad. Bisher war in dem Gebiet kein Waldschutzgebiet ausgewiesen (Bannwald oder Schonwald).

2. Hoher Ochsenkopf/Nägeliskopf
Das Gebiet befindet sich südlich des Herrenwieser Tals und war bereits als Bann- und Schonwald Hoher Ochsenkopf/Nägeliskopf ausgewiesen.

3. Wilder See/Kleemüsse
Dies ist die größte der vier Kernzonenflächen. Sie erstreckt sich vom Hauptkamm des Nordschwarzwalds beim Seekopf über die beiden Bergkämme nördlich und südlich des Schönmünztals bis zum Huzenbacher See. Ein Teil des Gebiets war bereits als Bann- und Schonwald Wilder See/Hornisgrinde sowie als Schonwald Huzenbacher See/Kleemisse ausgewiesen.

4. Buhlbachsee/Hechliskopf
Dieses Gebiet erstreckt sich vom Buhlbachsee bis zum Rappenberg. Ein Teil des Gebiets um den Buhlbachsee gehörte zum Schonwald Schliffkopf.

In den kommenden vier Jahren sollen nun das Wegekonzept und die Tourismusplanung des Nationalparks erarbeitet werden.  

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