Dienstag, 28. Januar 2014

Nationalpark Schwarzwald führt zur Aufhebung einiger bestehender Schutzgebiete

Das am 1. Januar 2014 in Kraft getretene Gesetz über den Nationalpark Schwarzwald beinhaltet auch die teilweise oder gänzliche Aufhebung einiger bestehender Naturschutzgebiete, Bannwälder und Schonwälder. Das ist jedoch keine Abschwächung des Schutzes dieser Gebiete. Vielmehr handelt es sich hier um eine Formalie, die erforderlich ist, weil eine als Nationalpark gewidmete Fläche nicht gleichzeitig Naturschutzgebiet, Bannwald oder Schonwald sein kann.

Im §19 (Schlussbestimmungen) des Nationalparkgesetzes werden die einzelnen Schutzgebiete aufgelistet, deren Verordnungen für diejenigen Flächen außer Kraft treten, die zum Nationalpark erklärt worden sind. Dies gilt jedoch nicht für Regelungen zum Wegegebot. Diese Regelungen treten erst am 31. Dezember 2014 außer Kraft. Das hat seinen Grund darin, dass die Nationalparkverwaltung für das Gebiet des Nationalparks bis Ende 2014 Zeit hat, Regelungen für die Wege zu erlassen. Deshalb müssen bestehende Wegeregelungen zunächst weiter gelten.

Die folgenden Schutzgebietsverordnungen sind für die Gesamtfläche bzw. für Teilflächen am 1. Januar 2014 außer Kraft getreten:

Naturschutzgebiet Hoher Ochsenkopf
Fläche: 41,5 Hektar, Verordnung vom 10.12.1975
Naturschutzgebiet Wilder See-Hornisgrinde
Fläche: 799 Hektar, Verordnung vom 31.03.1939
Naturschutzgebiet Schliffkopf
Fläche: 1.396 Hektar, Verordnung vom 31.03.2004
Naturschutzgebiet Kniebis-Alexanderschanze
Fläche: 189 Hektar, Verordnung vom 18.12.1996
Bann- und Schonwald Hoher Ochsenkopf-Nägeliskopf
Fläche: 100 Hektar Bannwald und 427 Hektar Schonwald, Verordnung vom 04.09.2000
Bann- und Schonwald Wilder See-Hornisgrinde
Fläche: 150 Hektar Bannwald und 677 Hektar Schonwald, Verordnung vom 04.05.1998
Schonwald Schliffkopf
Fläche: 492 Hektar, Verordnung vom 03.02.2003 
Schonwald Hornisgrinde-Biberkessel
Fläche: 79 Hektar, Verordnung vom 15.09.2004 
Schonwald Seekopf-Altsteigerkopf
Fläche: 64 Hektar, Verordnung vom 15.09.2004
Schonwald Huzenbacher See-Kleemisse 
Fläche: 173 Hektar, Verordnung vom 30.08.1999 

Donnerstag, 23. Januar 2014

Aussicht von der Burgruine Zavelstein

Die Bergfried der Burgruine Zavelstein ist noch gut erhalten und dient heute als Aussichtsturm

Die Zavelsteiner Stauferburg über dem Teinachtal wurde um das Jahr 1200 erbaut. Im 14. Jahrhundert erhielt die umliegende Ortschaft die Stadtrechte. Zavelstein war bis zur Gemeindereform in Baden-Württemberg im Jahr 1975 die kleinste Stadt des Bundeslandes. 

Im Jahr 1692 zerstörten französische Truppen die Stadt und die Burg. Die Burgruine ist heute noch sichtbar. Der 28 Meter hohe Turm ist vollständig erhalten. Vom Turm der Burgruine Zavelstein bietet sich ein schöner Blick auf den in einer Spornlage erbauten Ort Zavelstein sowie auf Teile des Teinachtals und seine Waldumrahmung.  


Freitag, 17. Januar 2014

Aussicht vom Lothar-Denkmal zwischen Ruhestein und Seibelseckle

Zur Erinnerung an den Jahrhundertorkan Lothar, der am Zweiten Weihnachtsfeiertag 1999 große Waldflächen in Baden-Württemberg verwüstet hat, haben die Forstverwaltungen an verschiedenen Stellen Denkmäler errichtet.

Eines dieser Denkmäler befindet sich am Südwesthang des Altsteigerskopfs im Hauptkamm des Nordschwarzwalds zwischen dem Ruhestein im Süden und dem Seibelseckle im Norden. Von diesem Denkmal hat man einen schönen Blick auf den Westabhang des Nordschwarzwalds, auf die Oberrheinische Tiefebene und die dahinter aufragenden Vogesen. Mit dem weiteren Wachsen der jungen Bäume in der Nachbarschaft des Denkmals wird möglicherweise in den kommenden Jahren die Aussicht langsam weniger werden. 

Man kann jedoch annehmen, dass vom Lothar-Denkmal auch zukünftig die freie Sicht gewährleistet wird. Das Lothar-Denkmal befindet sich innerhalb des am 1.1.2014 gegründeten Nationalparks Schwarzwalds - auch wenn man im Jahr 2014 davon vor Ort noch nicht viel mitbekommt. Es ist jedoch durchaus mit den Zielen des Nationalparks vereinbar, wenn von bestimmten markanten Wegpunkten aus die Sicht auf Dauer freigehalten wird.

Montag, 13. Januar 2014

Die Engelskanzel bei Allerheiligen

Dies ist der zweite hintereinanderfolgende Post in diesem Blog zu den Allerheiligen-Wasserfällen und zum Lierbachtal bei Oppenau-Lierbach. Im vorangegangenen Post sind wir entlang der Allerheiligen-Wasserfälle das Lierbachtal aufwärts gegangen bis zur Klosterruine Allerheiligen.

Im heutigen Post geht es am steilen Westhang hoch über den Allerheiligen-Wasserfällen von der Klosterruine Allerheiligen wieder zurück zum Parkplatz unterhalb der Wasserfälle an der Straße Allerheiligen-Oppenau. Dieser Weg führt zum Teil mit einem Geländer gesichert und am Aussichtspunkt Engelskanzel vorbei durch einen naturnahen Schluchtwald. 


Donnerstag, 9. Januar 2014

Allerheiligen-Wasserfälle bei Oppenau-Lierbach

Die Allerheiligen-Wasserfälle sind der wohl bedeutendste Wasserfall des Nordschwarzwalds. Sie befinden sich am steilen Westabfall des Nordschwarzwalds westlich des Schliffkopfs.

Die Allerheiligen-Wasserfälle befinden sich im Nationalpark Schwarzwald, der 2014 gegründet wurde.

Gebildet werden die Allerheiligen-Wasserfälle vom Lierbach. Er entspringt nur wenige Kilometer oberhalb der Wasserfälle mit verschiedenen Quellen in einer Höhe von ca. 800 m ü NN an einem Quellhorizont zwischen dem Grundgebirge aus Granit und dem Deckgebirge aus Buntsandstein.

Die Allerheiligen-Wasserfälle sind kein einzelner Wasserfall, sondern eine Wasserfalltreppe mit einer Höhe von ca. 100 Metern und einer schrägen Länge von ca. 300 Metern. Das Wasser fließt jeweils über sehr steile Felspartien. Am Fuß der einzelnen Fälle haben sich Kolke gebildet.